Was tun nach einem rechten Angriff ?

– Am Bahnhof, am Kiosk, in Schulen, in Jugendklubs, im Bus. Sie bezeichnen sich als national, patriotisch, rechts oder einfach nur als besser. Sie pöbeln, schubsen, schlagen. Sie beziehen sich dabei auf dein Aussehen, dein Verhalten oder deine politische Einstellung.

Du passt nicht in ihr rechtes Weltbild, weil du eine andere Herkunft und Hautfarbe hast, weil du eher links denkst, weil du Skater, Punk oder etwas anderes bist, das für sie nicht »deutsch« genug ist. Deshalb greifen sie dich an. Sie wollen dominieren und versuchen ihre Werte, Klamottenmarken und ihren Style durchzusetzen – durch Einschüchterung, aber auch mit Gewalt.

Viele, die nicht rechts sind, kennen das. Und es ist nicht immer einfach, Unterstützung zu finden und ernst genommen zu werden. Vorurteile und rechte Einstellungen sind leider keine Randerscheinungen in der Gesellschaft.

Rechte Pöbeleien und Gewalt meinen nicht dich allein: Der Einzelne wird nur stellvertretend angegriffen, gemeint ist deine Szene, deine Clique. Bleib deshalb nicht alleine mit dem Stress. Und unterstütze andere, die von Rechten schikaniert werden. Wenn sich niemand wehrt, werden sie nur dreister!

Was kannst du tun, was solltest du wissen, wenn du oder Freunde von dir von Rechten beleidigt oder geschlagen wurden?

 

Auf dieser Seite findest du Hinweise und Tipps:

  • Was direkt nach einem Angriff wichtig ist
  • Vor- und Nachteile einer Anzeige
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
  • Was bedeutet das alles finanziell für dich?
  • Wie du mit Ängsten umgehen kannst
  • Was du beim Umgang mit der Presse beachten solltest

Zu vielen anderen Dingen, die dich vielleicht beschäftigen und die genauso wichtig sind, steht hier nichts. Zum Beispiel, wie du damit fertig wirst, dass du die Rechten jeden Tag an der Schule triffst; wie du die Nazis aus dem Jugendklub rauswerfen kannst; was du machen kannst, wenn dir deine Eltern sagen, du wärst selbst schuld, wenn du Schläge bekommst, »so wie du ’ rumläufst«.

Wir sind Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt. Wir können dir auch bei diesen Problemen helfen oder dich mit anderen Beratungsstellen zusammenbringen. Ganz unten findest du einige Adressen von Organisationen, die dich unterstützen können.

 

Uns gibt es fast im gesamten Bundesgebiet. Wenn du von Rechten oder Rassisten angegriffen wurdest, dann kannst du bei uns Unterstützung bekommen. Das ist ein Angebot. Das heißt, du bestimmst die Schritte, die du mit uns gehen willst!

Die Beratung kostet dich nichts. Alles, was du mit uns besprichst, bleibt unter uns. Wenn du nicht willst, dass andere Personen oder Behörden überhaupt erfahren, dass du Kontakt zu uns hast, dann passiert das auch nicht. Unser Prinzip ist, dass wir immer auf der Seite derer stehen, die von Rechten angegriffen werden.

Wenn du willst, besprechen wir mit dir, welche rechtlichen Möglichkeiten du hast, wir begleiten dich zu Behörden und zum Gericht. Wir helfen dir, Schmerzensgeld zu bekommen. Du kannst mit uns gemeinsam überlegen, was man gegen Ängste tun kann und wie man sich gegen rechte Pöbeleien, Beleidigungen und Angriffe wehrt. Ganz egal, welche Probleme dich nach einem Angriff beschäftigen: Ruf uns einfach an oder schreibe eine E-Mail!

Die Kontaktdaten für die Beratungsstelle in deiner Nähe findest du, wenn du den Links auf die jeweilige Website folgst.

 

Bist du von Rechten oder Rassisten angegriffen worden ? Dann solltest du dir zunächst überlegen, wer dich jetzt am besten unterstützen kann. Ist jemand anders betroffen, oder hast du von einem Vorfall gehört? Dann solltest du überlegen, wie man dieser Person helfen kann. Manchmal muss man erst einmal herausfinden, wer angegriffen wurde. Wenn du das weißt, dann solltest du den Betroffenen erst einmal besuchen, um gemeinsam zu überlegen, was der Person jetzt hilft und was ihr tun wollt. Wichtig ist in jedem Fall, nicht alleine zu bleiben. Wichtig ist auch, den Angriff nicht einfach hinzunehmen!

Bei Verletzungen solltest du zu einer Ärztin gehen. Lass dir ein Attest geben, in dem alle Verletzungen aufgeführt werden. Oft ist es so, dass man kurz nach einem Angriff nicht gleich alle Verletzungen entdeckt oder sie noch nicht spürt. Einige spielen das, was ihnen passiert ist, auch eher herunter. Für einen späteren Gerichtsprozess und um Schmerzensgeld zu erhalten, solltest du alle Schäden dokumentieren. Sichtbare Verletzungen kannst du fotografieren.

Kannst du nicht mehr aufhören, an den Angriff zu denken? Wenn du bestimmte Bilder immer wieder vor Augen hast oder dich plötzliche Ängste überkommen: Es ist besser, mit jemandem darüber zu sprechen. Dafür gibt es extra Beratungsstellen.

Du denkst vielleicht, dass du diese Augenblicke nie vergessen wirst. Mit der Zeit werden sich aber Erinnerungslücken einschleichen. Für die Vernehmung, die dir wahrscheinlich bevorsteht, ist es von Nutzen, ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben. Darin solltest du die gesamte Situation und den Ablauf mit so vielen Details wie möglich festhalten: Mit welcher Hand wurde geschlagen? Mit welchem Fuß getreten, mit welchen Worten wurdest du beleidigt und welche Kleidung oder auffälligen Merkmale trugen die Angreifer?

Überlege dir, ob du eine Anzeige stellen willst. Wenn die Polizei von dem Angriff schon weiß, wird sie wahrscheinlich von sich aus ermitteln. Wenn nicht, dann kannst du mit einer Anzeige die Ermittlungen gegen die Rechten auslösen. Die Polizei wird dich sehr genau zum Tatgeschehen befragen. Das Gespräch fällt dir leichter, wenn du vorher überlegt hast, wie der Ablauf war.

Polizei POLIZEI

Nach einer Anzeige ist die Polizei verpflichtet zu ermitteln. In den meisten Fällen kommt es auch zu einem Gerichtsverfahren. Die Angreifer werden für das, was sie mit dir gemacht haben, angeklagt und bestenfalls verurteilt. Ohne Anzeige wird der Vorfall vielleicht nicht bekannt und hat somit für die Rechten keine Folgen.

Viele Rechte setzen darauf, dass niemand sie anzeigt. Dann können sie einfach weiter machen. Mit einer Anzeige machst du ihnen klar, dass du dich nicht einschüchtern lässt. Das kann dir Respekt verschaffen!

Zeigst du eine rechte Gewalttat an, findet der Angriff Eingang in Statistiken und kann öffentlich thematisiert werden – zum Beispiel durch unsere Beratungsstellen. Wenn rechte Angriffe angezeigt werden, kann niemand behaupten: So etwas gibt es in unserer Stadt nicht ...

Du zögerst vielleicht, weil du die Rache der Rechten fürchtest? Es ist richtig, dass die angezeigte Person in der Regel erfährt, wer den Tatvorwurf erhoben hat. Das ist unangenehm. Auf der anderen Seite hat eine Anzeige eine abschreckende Wirkung auf die Rechten. Den meisten Beschuldigten ist klar, dass sich jeder Einschüchterungsversuch gegen dich oder andere Zeuginnen negativ auf das laufende Strafverfahren auswirken würde. Zeugenbedrohung wird von der Polizei und der Staatsanwaltschaft ernst genommen.

Wenn du unsicher bist, können wir die Vor- und Nachteile einer Anzeige in deinem konkreten Fall gemeinsam durchsprechen.

Wenn du nach einem rechten Angriff willst, dass die Täter vor Gericht gestellt werden, dann solltest du eine Anzeige stellen. Eine Anzeige bedeutet, einen Vorfall bei einer Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft bekannt zu geben. Es ist am besten, die Anzeige möglichst bald nach der Tat zu stellen. Dann ist die Chance größer, dass die Täter von der Polizei ermittelt werden. Wenn du dich erst später für eine Anzeige entscheidest, ist diese aber immer noch möglich..

Als Betroffener bist du der wichtigste Zeuge. Oft wirst du direkt nach der Anzeige zu dem Tatgeschehen befragt. Die Polizei will genau wissen, was passiert ist. Dabei hilft dir, wenn du das, was passiert ist, in einem Gedächtnisprotokoll aufgeschrieben hast. Mit der Anzeige solltest du auch einen Strafantrag stellen. Einige Straftatbestände werden nur verfolgt, wenn du als Geschädigte mit einem Strafantrag erklärst, dass du das willst. Das geht aber nur bis drei Monate nach der Tat..

Lass dir von der Polizei eine Bestätigung deiner Anzeige und deines Strafantrags geben. Dazu ist die Polizei verpflichtet. Auf der Bestätigung findest du eine »Tagebuchnummer«. Die brauchst du, wenn du nach dem Stand des Verfahrens fragen willst. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, dann muss der Strafantrag durch deinen Vater oder deine Mutter bzw. deinen gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Solltest du die Angreifer nicht genau erkannt haben, dann beschreibe sie exakt so, wie du sie in Erinnerung hast. Wenn du es nicht so genau weißt, sag’ das der Polizei – das ist kein Problem.

Wir können dich auch zur Polizei begleiten.

Es gibt außer der körperlichen Gewalt noch weitere Handlungen und Symbole, die laut Strafgesetzbuch (StGB) strafrechtlich verfolgt werden können. Oft begehen Rechte auch mehrere Straftaten gleichzeitig, die du anzeigen kannst.

Beleidigung und Bedrohung sind strafbar. Wenn du mit Gewalt oder Drohungen gezwungen wirst, etwas zu machen (oder zu lassen), nennt man das Nötigung. Das ist auch strafbar.

Das Tragen oder Verbreiten von rechten Symbolen, Liedern und Parolen, die als verfassungswidrig erklärt wurden, ist verboten. Hierzu zählen unter anderem das Hakenkreuz, SS-Runen, das Keltenkreuz sowie alte Nazi-Parolen (»Heil Hitler«) und der Hitlergruß. Auch die Symbole von Neonazigruppen, die verboten wurden, z.B. Blood and Honour, gehören dazu.

Wenn Rechte Nazi-Verbrechen leugnen, besonders die Vernichtung in den Konzentrationslagern, ist das strafbar. Das gleiche gilt für Äußerungen, die Personengruppen (z.B. Ausländer, Juden, Behinderte, Obdachlose) als minderwertig erklären und ihnen die Menschenrechte absprechen. Das ist Volksverhetzung (§ 130 StGB).

Alle diese Dinge können angezeigt werden. Damit kannst du den Rechten die Hetze erschweren und der Polizei einen Anlass geben, tätig zu werden. Wenn du z.B. mitbekommst, wie jemand rassistisch beschimpft wird, kann eine Anzeige auch eine Form des Eingreifens sein.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob eine Handlung oder Äußerung strafbar ist, kannst du uns einfach anrufen und fragen.

Viele Polizisten haben selbst etwas gegen Rechte und sind völlig korrekt. Es kommt aber auch vor, dass Jugendliche von Polizeibeamten nicht ernst genommen werden. Manchmal wird Jugendlichen sogar die Verantwortung für den rechten Angriff zugeschoben – besonders, wenn die Beamten gleich sehen, dass du links bist oder Punk. Um blöde Situationen von vornherein zu vermeiden, lass dich von guten Freunden oder deinen Eltern begleiten. Mach deine Anzeige mit Hilfe eines ausführlichen Gedächtnisprotokolls, dann kann dich keiner verunsichern.

Sollten sich die Beamten nicht korrekt verhalten, z.B. indem sie deine Anzeige nicht entgegen nehmen oder dir nahe legen, es wäre alles deine Schuld, dann musst du dir das nicht gefallen lassen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gegen unangemessenes Verhalten von Beamten vorzugehen. Das kann ein Gespräch mit dem Beamten oder dem Vorgesetzten sein oder auch eine formale Dienstaufsichtsbeschwerde. Wichtig ist in so einem Fall, dass du dir vorher genau überlegst, was du erreichen willst. Wichtig ist auch, dass du dir dafür Hilfe holst. Sich alleine mit einer Behörde anzulegen, bringt wenig und ist eher frustrierend.

Wenn du auf der Polizeiwache schlecht behandelt wurdest, können wir die Polizei um ein Gespräch bitten oder dir helfen, eine Beschwerde zu machen.

Es kann passieren, dass die Rechten gegen dich eine Anzeige stellen. Das heißt aber nicht, dass du auch vor Gericht als Beschuldigter stehen wirst. Bei einer Anzeige hat die Polizei eben zu ermitteln.

Eine Rechtsanwältin kann dir in solchen Fällen helfen, mehr Klarheit zu bekommen. Wenn du vermutest, dass die Rechten dich angezeigt haben, ist es sinnvoll, eine eigene Anzeige gegen die Täter zu machen. So kannst du frühzeitig deine Sicht des Tatgeschehens in die Ermittlungsakten einbringen.

Wenn die Rechten dich angezeigt haben, wird dich die Polizei wahrscheinlich (auch) als Beschuldigten vorladen. Sie müssen dir immer gleich sagen, ob du als Betroffener (also Zeuge) oder als Beschuldigter befragt wirst. Das ist für dich auch sehr wichtig zu wissen. Denn als Beschuldigter bist du in einer anderen Situation und hast auch andere Rechte. Zum Beispiel musst du dich nicht selbst belasten und darfst deshalb die Aussage verweigern.

Grundsätzlich hast du das Recht auf Notwehr. Das heißt, es ist dein gutes Recht und nicht strafbar, dich gegen einen rechten Angriff zu verteidigen. Ob deine Verteidigung von der Polizei oder vor Gericht als Notwehr anerkannt wird, kann eine komplizierte Sache sein. Wenn du dich gewehrt und dabei vielleicht den Angreifer verletzt hast, solltest du das auf jeden Fall mit deiner Rechtsanwältin besprechen. Sie kann dir sagen, wie du dich bei den Vernehmungen verhalten solltest; sie kann dich auch zur Polizei begleiten.

Wir kennen gute Anwältinnen, die dich unterstützen werden.

Gericht GERICHT

 

Nach der Anzeige wird die Polizei erst einmal einige Wochen, manchmal auch Monate, ermitteln. Anschließend wird sie die Akte mit den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft vorlegen, die dann noch eigene Ermittlungen durchführen kann. Wenn du keinen Anwalt hast, bekommst du von dem ganzen Ermittlungsverfahren außer deiner Vernehmung nichts mit. Irgendwann kriegst du einen Brief von der Staatsanwaltschaft, in dem entweder steht, dass das Verfahren eingestellt wurde (weil z.B. niemand als Tatverdächtiger ermittelt wurde) oder dass du als Zeuge zur Gerichtsverhandlung geladen wirst. Dort wirst du dann als »ganz normaler« Zeuge behandelt werden: Du wirst zu einem bestimmten Zeitpunkt zu der schon laufenden Verhandlung geladen und musst dann deine Aussage in Anwesenheit des Angeklagten, seiner Verteidigerin, des Richters und der Staatsanwältin machen. Irgendwann kommt es zur Urteilsverkündung. Das war’s.

Solltest du dich für die Vertretung durch einen Anwalt entscheiden, das heißt, dich als Nebenkläger an dem Verfahren beteiligen, sieht das Ganze anders aus. Über den Anwalt, deine Nebenklagevertretung, kannst du bereits vor dem Gerichtsverfahren Einsicht in die Akten erhalten. So weißt du zum Beispiel frühzeitig, was die Rechten bei der Polizei ausgesagt haben. Du kannst auch kontrollieren, ob in der Akte alle wichtigen Angaben auftauchen, die du als Zeugin gemacht hast. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass deine Anwältin vor und während dem Gerichtsverfahren Beweisanträge stellen kann. Sie kann so dafür sorgen, dass der rechte Hintergrund der Tat deutlich wird und damit verhindern, dass der Angriff als unpolitische Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen abgetan wird.

Als Nebenklagevertretung ist deine Anwältin beim ganzen Gerichtsprozess dabei. Damit hat sie auch die Möglichkeit, Fragen an die Angeklagten, an Zeuginnen und Sachverständige zu stellen. Als Nebenkläger könntest auch du von Anfang an dabei sitzen. Da du aber auch Zeuge bist, ist es manchmal besser, wenn du erst nach deiner Aussage im Gerichtssaal Platz nimmst. So machst du klar, dass deine Aussage nicht von dem beeinflusst ist, was du schon gehört hast. Deine Anwältin steht dir bei der Zeugenbefragung zur Seite. Sie kann provozierende oder unsachliche Fragen der Verteidiger, also der Anwälte der Rechten, zurückweisen.

Voraussetzung für die Nebenklage ist, dass die Angeklagten zum Tatzeitpunkt über 18 Jahre alt waren. Außerdem ist eine Nebenklage bei Nötigung, Bedrohung, Brandstiftung und Sachbeschädigung nicht möglich. Wenn du beleidigt oder geschlagen wurdest, kannst du in jedem Fall Nebenkläger werden. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, dann kann der Anwalt nur von deinen gesetzlichen Vertretern – Mutter, Vater oder anderen Erziehungsberechtigten – beauftragt werden.

Das ist der Stand von 2017. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Nebenklage können sich immer wieder ändern. Frag’ deshalb besser bei uns oder deiner Anwältin nach.

Wenn du Nebenkläger werden willst, helfen wir dir, eine gute Anwältin zu finden.

Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen haben, dann wird die Akte bei Gericht vorgelegt. Dieses entscheidet dann, ob die Beweisführung ausreicht, um die Hauptverhandlung zu eröffnen. Kommt es zu einer Hauptverhandlung, werden alle Prozessbeteiligten und Zeugen schriftlich über den Termin benachrichtigt. Bis dahin kann viel Zeit vergehen, manchmal bis zu zwei Jahre. Wenn ein Angeklagter in Untersuchungshaft sitzt, dann muss das Gericht in der Regel innerhalb von sechs Monaten den Prozess eröffnen.

Wenn die Hauptverhandlung eröffnet wird, dann werden folgende Personen anwesend sein: Auf der einen Seite sitzen die Angeklagten mit ihren Verteidigern, auf der gegenüberliegenden Seite sitzt die Staatsanwältin, die im Interesse des Staates die Anklage erhebt. Wenn du dich zu einer Nebenklage entschieden hast, dann wird neben der Staatsanwaltschaft dein Rechtsanwalt sitzen und daneben könntest du Platz nehmen. Vorne sitzen die Richter, je nach Schwere der Tat sind das zwischen ein und drei Berufsrichterinnen und zwei Laienrichter (Schöffen). Außerdem gibt es noch einen Protokollanten und eventuell Sachverständige und die Jugendgerichtshilfe.

Wenn die Angeklagten über 18 Jahre alt sind, ist die Öffentlichkeit zugelassen. Überlege dir in dem Fall, wen du aus deinem Bekanntenkreis mobilisieren kannst. Die Anwesenheit deiner Freunde kann dir die belastende Situation leichter machen. Es ist nicht einfach, seinen Angreifern gegenüber zu sitzen und vor ihnen zu sprechen. Auch kann es unangenehm sein, wenn ihre »Kameraden« im Publikum sitzen. Aber wenn deine Freunde zahlreich und rechtzeitig kommen, gibt es keinen Platz mehr für Kameraden!

Für deine Zeugenaussage wirst du auf einem Stuhl, hinter einem kleinen Tisch, in der Mitte des Gerichtsaals Platz nehmen müssen. Das ist etwas unangenehm, aber nicht zu vermeiden. Versuche, dich von den Rechten schräg neben dir nicht irritieren zu lassen. Konzentriere dich am besten auf die Richterinnen. Nachdem du deine Aussage gemacht hast, kannst du dich entweder ins Publikum oder neben deinen Anwalt setzen.

Gericht

A vorsitzende Richterin,
B beisitzende Richter,
C Schöffen,
D Staatsanwaltschaft,
E Nebenklagevertretung,
F Sachverständiger,
G Zeuge,
H Protokollant,
I Verteidiger,
J Angeklagter,
K Publikum

Trotz der Vernehmungen bei der Polizei wird vor Gericht noch einmal sehr ausführlich nach dem Tatgeschehen gefragt. Lass’ dich davon nicht beirren. Das ist normal und bedeutet nicht, dass dir nicht zugehört oder nicht geglaubt wird. Details – In welcher Hand hielt der Täter die Flasche? Wie viele Sekunden vergingen zwischen dem klirrenden Geräusch und dem Schlag? – spielen in der juristischen Beurteilung eine große Rolle. Hinzu kommt ein formaler Grund: Das Gericht kann nur die Dinge berücksichtigen, die in der Hauptverhandlung noch einmal erwähnt wurden. Weitere Wiederholungen kommen dadurch zustande, dass dir alle Prozessbeteiligten Fragen stellen können. Auch die Verteidiger der Angeklagten werden dich befragen. Ihr Job ist es, die Rechten zu verteidigen und dich als Zeugin unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Also werden sie entsprechende Fragen stellen. Je mehr die Richterin schon gefragt hat und du bereits geschildert hast, desto weniger bleibt der Verteidigung zu fragen. Falls du dich zur Nebenklage entschieden hast, hast du ja deinen Rechtsanwalt, der eingreifen kann, wenn die Verteidiger der Rechten unsachliche Fragen stellen.

Wenn du willst, sprechen wir vor der Verhandlung den Ablauf mit dir durch, damit du weißt, was auf dich zukommt. Wir begleiten dich auch zur Gerichtsverhandlung.

Polizei GELD

 

Solltest du nach einem Angriff verletzt sein, so dass du länger in ärztlicher Behandlung bleiben musst, oder sollten Folgen des Angriffs sogar dauerhaft zurück bleiben, dann kannst du einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen. Zuständig ist das Landesamt für Soziales und Versorgung.

Die Versorgungsämter übernehmen die Kosten der sogenannten Heil- und Krankenbehandlung, die die Krankenkasse nicht bezahlt. Wenn deine Brille kaputt gegangen ist, kannst du Geld für eine neue beantragen. Die Ansprüche haben das ganze Leben lang Gültigkeit. Wenn zum Beispiel Jahre später als Folge des Angriffs eine Zahnoperation notwendig wird, wird das finanziert.

Das Antragsformular bekommst du beim Landesamt für Versorgung. Dort musst du es auch wieder einreichen. In dem Antrag musst du das Tatgeschehen und die gesundheitlichen Folgen schildern und du musst ärztliche Atteste beilegen.

Voraussetzung ist, dass du eine Anzeige gemacht hast. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, müssen deine Erziehungsberechtigten den Antrag unterschreiben.

Du kannst das Antragsformular auch von uns bekommen und wir helfen dir, es auszufüllen.

Als Betroffene rechter Gewalt sollst du nicht auch noch Geld zahlen müssen, um deine Rechte in Anspruch zu nehmen. Für die Finanzierung kannst du verschiedene Anträge stellen. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, dann müssen die Anträge von deiner Mutter oder deinem Vater bzw. deinem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. In vielen Fällen sind die Anträge eher eine Absicherung für dich. Denn: Wird ein Beschuldigter rechtskräftig verurteilt, dann muss er alle Kosten des Verfahrens tragen, also auch deine Anwaltskosten! Dennoch ist es wichtig, die Anträge vorher zu stellen, damit du am Ende nicht doch auf den Kosten sitzen bleibst.

PROZESSKOSTENHILFE

Wenn du kein hohes Einkommen und auch kein Vermögen hast, dann bist du in der Regel berechtigt, Prozesskostenhilfe (PKH) zu erhalten. Das heißt, die Gerichtskasse übernimmt die Kosten für deine Anwältin. Den Antrag kann dir deine Anwältin geben und erklären. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, kann es sein, dass das Einkommen und Vermögen deiner Eltern berücksichtigt wird. In den meisten Fällen geschieht das aber nicht.

DEUTSCHER ANWALTVEREIN

Sollte der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt werden, können Opfer rechter Straftaten Geld vom Deutschen Anwaltverein (DAV) bekommen. Deine Rechtsanwältin kann einen Antrag stellen.

WEIßER RING

Die bundesweite Organisation Weißer Ring hilft Opfern von Straftaten. Dort kannst du einen »Rechtsberatungsschein« erhalten, mit dem du den ersten Besuch bei deiner Anwältin bezahlen kannst. Wenn eine Finanzierung durch andere Stellen nicht erreicht wurde, kann der Weiße Ring, nach einer entsprechenden Prüfung der Einkommenslage, manchmal auch für die Kosten der Nebenklage aufkommen.

GERICHTLICHE BEIORDNUNG DER NEBENKLAGE

Bei besonders schweren Straftaten (z.B. versuchter Totschlag) kann die Nebenklagevertretung vom Gericht bestellt werden. In diesen Fällen ist von Anfang an klar, dass die Anwaltskosten vom Staat übernommen werden.

Wir klären für dich, was du bei welcher Stelle beantragen kannst, und helfen dir bei den Anträgen.

Ein Strafverfahren zielt darauf, eine Straftat festzustellen und den Täter zu einer Strafe zu verurteilen. Die Ansprüche, die du als verletzte Person hast, z.B. Schadensersatz und Schmerzensgeld, spielen dabei erst einmal keine Rolle. Die musst du in einem eigenen Verfahren durchsetzen, das sich Zivilverfahren nennt. Es gibt die Möglichkeit, das Zivilverfahren mit dem Strafverfahren zu verbinden, also deine Ansprüche gegen den Täter gleich mit zu verhandeln. Eine solche Verbindung nennt sich »Adhäsionsverfahren« und muss von deinem Rechtsanwalt beantragt werden. Das hat einige Vor- und einige Nachteile. Am besten erörterst du das mit deinem Anwalt.

Im Normalfall werden deine Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld im Zivilverfahren verhandelt. Dein Anwalt kann ein solches Verfahren durch eine Zivilklage beim Zivilgericht einleiten. Das ist aber erst sinnvoll, wenn das Strafverfahren bereits gelaufen und die Rechten vom Gericht rechtskräftig verurteilt wurden. Sollte dies der Fall sein, dann kannst du es mit einer Zivilklage gegen die Täter versuchen.

Einen Haken gibt es bei der Sache: Sollten die Täter weder Geld noch Vermögen besitzen, dann nützt dir auch das beste Gerichtsurteil nichts. Denn solange von den Tätern nichts einzutreiben ist, wirst du von ihnen auch nichts bekommen. Eine Entschädigung für Opfer rechter Gewalt kann da eine Alternative zu einem Zivilverfahren sein.

Wenn der Zivilprozess Aussicht auf Erfolg hat, dann stehen dir zur Finanzierung der Anwaltskosten ähnliche Möglichkeiten offen wie beim Strafverfahren.

Wir können dir sagen, welche Anwälte gut in Zivilrecht sind, und dir helfen, eine Klage zu finanzieren.

Eine unkomplizierte Möglichkeit, eine Entschädigung zu bekommen, bietet das Bundesamt für Justiz. Dort kannst du einen Antrag stellen, in dem du Angaben zum Vorfall und den Folgen machst.

Gemeint sind damit sowohl körperliche Schäden als auch psychische Folgen. Wenn du seit dem Angriff Schlafstörungen, schlechte Träume oder Angstzustände hast, solltest du das schreiben. Ärztliche Atteste sind wichtig und sollten dem Antrag beigelegt werden! Das Bundesamt prüft den rechten Tathintergrund anhand des Antrages und der Ermittlungsakten. Es ist gut, aber nicht notwendig, wenn die Tat von der Polizei oder einem Gericht als rechts gewertet wird. Wenn klare Hinweise auf eine rechte Tat da sind, kannst du auch einen Antrag stellen, wenn die Täter nicht erwischt wurden. Voraussetzung ist aber, dass die Tat angezeigt wurde. Das Bundesamt zahlt dir dann eine symbolische Entschädigung. Das Geld, das an dich gezahlt wurde, fordert das Bundesamt durch eine Klage von den Tätern ein.

Wir können dir helfen, den Antrag auszufüllen.

Angst ANGST

 

Ein Angriff kommt oft unerwartet. Wenn die Täter von einem ablassen, heißt das nicht, dass der Angriff nun überstanden ist. Die Reaktionen danach sind von Person zu Person unterschiedlich. Zumindest in der ersten Zeit haben viele Angegriffene Albträume und fühlen sich unsicher. Einige werden panisch, wenn sie an den Ort des Geschehens kommen oder Rechte auf der Straße sehen. Solche Folgeerscheinungen sind nicht ungewöhnlich. Die Psyche hat gut damit zu tun, die erlebte Störung des alltäglichen Sicherheitsempfindens zu verarbeiten, und ist alarmiert. Bleib damit nicht alleine: Such dir Personen, mit denen du über das Erlebte reden kannst – auch, wenn du am liebsten alles so schnell wie möglich vergessen willst.

Wenn es dir nach einigen Wochen immer noch so geht, wenn du die Bilder nicht los wirst oder schlecht schläfst, wenn du dich nicht mehr draußen aufhältst, weil du dich nicht sicher fühlst, wenn du dich schlecht konzentrieren kannst oder ungewöhnlich reizbar bist, dann solltest du dir Rat holen.

Eine Platzwunde ist für alle sichtbar und natürlich geht man damit zum Arzt. Die psychischen Folgen sieht man zwar nicht. Aber auch diese Verletzungen müssen heilen und bei ihrer Heilung unterstützt werden. Das sollte von Niemandem unterschätzt werden!

Die Opferhilfe bietet kostenlose psychologische Beratungsgespräche an. Die Therapeutinnen können dir sagen, wie du besser mit der Angst umgehen kannst.

Wenn du willst, helfen wir dir, eine gute Beratung oder Therapie zu finden. Wir kümmern uns, wenn nötig, auch um die Kostenübernahme dafür.

Öffentlichkeit ÖFFENTLICHKEIT

 

Die Medien interessieren sich für rechte Aktivitäten und besonders für Straftaten. Sie haben auch ein Recht, die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Daher wird über Straftaten berichtet, unabhängig davon, ob Betroffene das wollen oder nicht. Journalistinnen berichten aber auch gern über diejenigen, die angegriffen wurden.

Was spricht dafür? Weite Teile der Gesellschaft weigern sich, rechte Gewalt überhaupt als Problem zu sehen. Viele Kommunalpolitiker wollen den Eindruck vermeiden, dass es in »ihrer Gemeinde« Rechtsextremismus gibt. Diese »Bei uns gibt es das nicht«-Haltung unterstützt die Rechten. Wenn du dich als »Betroffene« in die Öffentlichkeit begibst, geht diese Rechnung nicht mehr auf. Du kannst also dazu beitragen, dass das Problem rechter Gewalt ernsthafter thematisiert wird.

Was spricht dagegen? Wenn du in die Öffentlichkeit gehst, wirst du mit neuen Erwartungen konfrontiert. Du wirst, zumindest bei dir im Ort und für eine gewisse Zeit, zur »öffentlichen Person« – dein Verhalten wird genauer beobachtet und beurteilt. Das kann unangenehm sein.

Wenn du selbst angegriffen wurdest, solltest du dir überlegen, ob du willst, dass über dich und das, was dir passiert ist, berichtet wird. Du kannst meistens nicht verhindern, dass die Tat in den Medien bekannt gemacht wird. Aber wenn du es nicht willst, dürfen Journalistinnen nicht deinen vollen Namen in der Zeitung schreiben, kein Bild von dir veröffentlichen und auch keine Dinge aus deinem Privatleben erwähnen. Das ist dein Recht. Das gilt aber nur uneingeschränkt, solange du dich nicht selbst in die Öffentlichkeit begibst.

Wenn du und deine Freunde andere, die von Rechten angegriffen wurden, durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützen wollt, müsst ihr zuerst klären, ob die Betroffenen das überhaupt wollen. Das gilt auch, wenn ihr einen Angriff publik macht, den Namen des Angegriffenen aber nicht nennt. Wenn der Vorfall noch nicht bekannt ist, werden sich möglicherweise Journalistinnen an euch wenden. Die wollen immer gerne mit Betroffenen sprechen. Wenn ihr ihnen den Kontakt nicht vermittelt, versuchen sie selbst herauszu-finden, wer die Person ist. Wenn der Vorfall nicht angezeigt wurde, kann es sein, dass euch die Polizei fragt, wer die Betroffenen sind.

Oft wird über Gewalttaten berichtet, aber der politische Hintergrund wird verschwiegen. Das liegt meist daran, dass die einzigen Quellen Berichte von Polizei und Staatsanwaltschaft sind. Diese wollen sich vor Abschluss der Ermittlungen oft nicht öffentlich festlegen. Manchmal gibt die Polizei den politischen Hintergründen auch kein Gewicht. Indem du eigene Öffentlichkeitsarbeit machst, kannst du deine Sicht in die Medien bringen und so dazu beitragen, dass sich die öffentliche Wahrnehmung ändert.

Wir können dich im Umgang mit Medien beraten und dir helfen, Kontakt mit Journalistinnen herzustellen – oder zu vermeiden.

Wollt ihr, dass über rechte Angriffe gegen euch (oder eure Freunde) in den Medien berichtet wird? Mittel und Wege, die Öffentlichkeit zu erreichen, gibt es viele. Das kann ein Hintergrundgespräch mit einer Journalistin sein, aber auch eine Veranstaltung an der Schule, eine Demo oder der Besuch bei einer Sitzung des Gemeinderats. Meistens habt ihr viel bessere Möglichkeiten, wenn ihr euch Verbündete sucht, die eure Sache unterstützen, bevor ihr in die Medienöffentlichkeit geht. Welche Form sich eignet, müsst ihr entscheiden. Überlegt euch folgende Punkte:

  • Was soll erreicht werden?
  • Wer soll angesprochen werden?
  • Mit wem wollt ihr zusammen arbeiten ? (Toleranz-Bündnis, Gewerkschaft, Flüchtlingsinitiative, Antifa, Kirche, Parteien) 

Der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sollte von allen Beteiligten – besonders den direkt Betroffenen! – bewusst gewählt sein. Das größte Interesse gibt es in der Zeit direkt nach einem Angriff, zu einem Prozessbeginn oder zur Urteilsverkündung.

Als Betroffene kannst du dir überlegen, ob du anonym bleiben willst. Das kannst du vorher vereinbaren, wenn du dich dafür entscheidest, mit einem Journalisten zu sprechen.

Der Schutz von Persönlichkeitsrechten gilt für dich als Betroffene, aber genauso für die Rechten. Selbst wenn ihr nach einem rechten Angriff genau wisst, wer die Täter sind – solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind, gelten sie rechtlich gesehen als unschuldig. In den Medien werden sie deshalb in der Regel als »Tatverdächtige« bezeichnet und ihre vollständigen Namen werden nicht genannt. Wenn Tatverdächtige öffentliche Personen sind, also zum Beispiel Funktionäre rechter Organisationen, gilt dieser Schutz nur eingeschränkt. Es kann jedenfalls sein, dass Rechte euch verklagen (und sich als Opfer stilisieren), wenn ihr bei eurer Öffentlichkeitsarbeit ihre vollen Namen nennt.

Wenn ihr wollt, können wir euch helfen, Kontakt mit anderen Gruppen und Organisationen oder der Stadt aufzunehmen, und euch Tipps geben, wie ihr in die Medien kommt.

Pressemitteilungen von Privatpersonen finden oft keine Beachtung. Bildet eine Gruppe oder fragt Initiativen, ob sie unter ihrem Namen, aber in eurem Interesse eine Pressemitteilung verschicken können. Vielleicht haben die ja auch schon Kontakte zu den Medien? In euren Veröffentlichungen solltet ihr immer eine Kontaktmöglichkeit angeben.

  1. Weckt mit der Überschrift Interesse.
  2. Beantwortet im ersten Absatz die Fragen: wer? was? wann? wo? wie? warum?
  3. Fasst euch kurz, schreibt nur euer wichtigstes Anliegen und die unbedingt nötigen Zusatzinformationen auf.
  4. Schreibt Sachen, die wirklich stimmen, gebt möglichst Quellen an und übertreibt nicht.

»PICKNICK GEGEN GEWALT UND NAZI-SCHMIEREREIEN Die Jugendantifa lädt alle Jugendlichen und Bürger am Sonntag, den 15.6.2008 um 16.00 Uhr zu einem Picknick gegen rechte Gewalt im Gorki-Park ein. Dabei sollen auch die Nazi-Parolen an der Stadthalle entfernt werden.

Anlass der Aktion ist die Häufung rechter Übergriffe im Park vor der Stadthalle. Im letzten Jahr wurden, nach Recherchen des Antifaarchivs, vier Mal Jugendliche im Gorki-Park angegriffen. Am 23.5.2017 verletzten Neonazis einen 17-jährigen Schüler. Ebenfalls seit Ende Mai prangen rechte Schmierereien an der Stadthalle. Ein Brief der Antifajugend an den Bürgermeister, in dem die sofortige Entfernung gefordert wurde, ist bisher unbeantwortet geblieben.«

Adressen ADRESSEN

 

Bundesamt für Justiz (BfJ)
Referat III 2 – Opferentschädigung
53094 Bonn
Tel.: 0228 99410-5288
www.bundesjustizamt.de

Bundesweit
Entschädigung für Opfer rechter Gewalt


CURA Opferfonds
Linienstraße 139
10115 Berlin
Tel.: 030 24088610
info@amadeu-antonio-stiftung.de
www.opferfonds-cura.de

Bundesweit
Finanzielle Unterstützung für Opfer rechter Gewalt

Deutscher Anwaltverein-Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt
Littenstraße 11
10179 Berlin
Tel.: 030 7261520
dav@anwaltverein.de
www.anwaltverein.de/downloads/stiftung/rat.pdf

Bundesweit
Anwaltskostenzuschuss für Opfer rechter Gewalt

Opferhilfefonds des VBRG e.V.
VBRG e.V. c/o Opferhilfefonds
Schlesische Str. 20
10997 Berlin
Tel.: 030 – 33 85 9777
opferfonds@verband-brg.de

Bundesweit
Finanzielle Unterstützung für Opfer rechter Gewalt

Weißer Ring
Tel.: 116 006
info@weisser-ring.de
www.weisser-ring.de

Bundesweit, regionale Ansprechpartner auf der Website
Beratungsscheck für kostenlose anwaltliche Erstberatung von Gewaltopfern

 

Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V. (ado)
Oldenburger Str. 38
10551 Berlin
Tel.: +49 (0)176 - 60357576
info@opferhilfen.de
www.opferhilfen.de

Bundesweit, Arbeitskreis. Kann AnsprechpartnerInnen in den einzelnen Bundesländern vermitteln
Vermittlung von psychologischer Beratung für Gewaltopfer

Antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin (apabiz)
Lausitzer Straße 10
10999 Berlin
Tel.: 030 6116249
mail@apabiz.de
www.apabiz.de

Bundesweit
Informationen und Veranstaltungsangebote zu Rechtsextremismus

 

Herausgeber Website:


VBRG - Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.
Schlesische Straße 20
10997 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 3385 9777
info@verband-brg.de
www.verband-brg.de

 

Herausgeberin Broschüre :


Opferperspektive e.V.
Rudolf-Breitscheid-Str. 164
14482 Potsdam

Telefon: 0331 8170000
Telefax: 0331 8170001
info@opferperspektive.de
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Falls nicht anders bestimmt, ist dieses Website unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz lizensiert.


 

 

Datenschutzerklärung:

Datenschutzerklärung

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse am Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e.V.). Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsstelle und den VBRG e.V.
Diese Datenschutzerklärung klärt Sie daher über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z. B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortliche“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).


Eine Nutzung der Internetseiten des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services des VBRG e.V. über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Sicherheit

Wir bitten Sie, sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z.B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchten wir die Nutzer*innen unserer Website sowie die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.


1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Ratsuchende und Kooperationspartner*innen einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

a) personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

b) betroffene Person
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

c) Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

d) Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

e) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

f) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, so dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

h) Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

i) Empfänger*in
Empfänger*in ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

j) Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

k) Einwilligung
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.


2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist der:

Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.
Schlesische Straße 20
10997 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 3385 9777
E-Mail: info@verband-brg.de
Website: www.verband-brg.de
Impressum: www.verband-brg.de/kontakt/#impressum


3. Cookies

Die Internetseiten der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, die über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. den Nutzer*innen dieser Internetseite nutzer*innenfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers/der Benutzerin optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer*innen unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzer*innen die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der/Die Benutzer*in einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine/ihre Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des/der Benutzer*in abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.


4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch den Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Verband zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.


5. Abonnement unseres Newsletters

Auf der Internetseite des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. wird den Benutzer*innen die Möglichkeit eingeräumt, den Newsletter des VBRG e.V. zu abonnieren. Welche personenbezogenen Daten bei der Bestellung des Newsletters an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der hierzu verwendeten Eingabemaske.

Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. informiert alle Interessierten sowie Kooperationspartner*innen in regelmäßigen Abständen im Wege eines Newsletters über unsere Arbeit und über uns. Der Newsletter des VBRG e.V. kann von der betroffenen Person grundsätzlich nur dann empfangen werden, wenn (1) die betroffene Person über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt und (2) die betroffene Person sich für den Newsletterversand registriert. An die von einer betroffenen Person erstmalig für den Newsletterversand eingetragene E-Mail-Adresse wird aus rechtlichen Gründen eine Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren versendet. Diese Bestätigungsmail dient der Überprüfung, ob der Inhaber der E-Mail-Adresse als betroffene Person den Empfang des Newsletters autorisiert hat.

Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) vergebene IP-Adresse des von der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Anmeldung verwendeten Computersystems sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung. Die Erhebung dieser Daten ist erforderlich, um den(möglichen) Missbrauch der E-Mail-Adresse einer betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können und dient deshalb der rechtlichen Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Die im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres Newsletters verwendet. Ferner könnten Abonnent*innen des Newsletters per E-Mail informiert werden, sofern dies für den Betrieb des Newsletter-Dienstes oder eine diesbezügliche Registrierung erforderlich ist, wie dies im Falle von Änderungen am Newsletterangebot oder bei der Veränderung der technischen Gegebenheiten der Fall sein könnte. Es erfolgt keine Weitergabe der im Rahmen des Newsletter-Dienstes erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte. Das Abonnement unseres Newsletters kann durch die betroffene Person jederzeit gekündigt werden. Die Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten, die die betroffene Person uns für den Newsletterversand erteilt hat, kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Ferner besteht die Möglichkeit, sich jederzeit auch direkt auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen vom Newsletterversand abzumelden oder dies dem für die Verarbeitung Verantwortlichen auf andere Weise mitzuteilen.


6. Newsletter-Tracking

Die Newsletter der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. enthalten sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in solche E-Mails eingebettet wird, welche im HTML-Format versendet werden, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen. Dadurch kann eine statistische Auswertung des Erfolges oder Misserfolges von Online-Marketing-Kampagnen durchgeführt werden. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. erkennen, ob und wann eine E-Mail von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche in der E-Mail befindlichen Links von der betroffenen Person aufgerufen wurden.

Solche über die in den Newslettern enthaltenen Zählpixel erhobenen personenbezogenen Daten werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Newsletterversand zu optimieren und den Inhalt zukünftiger Newsletter noch besser den Interessen der betroffenen Person anzupassen. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene Personen sind jederzeit berechtigt, die diesbezügliche gesonderte, über das Double-Opt-In-Verfahren abgegebene Einwilligungserklärung zu widerrufen. Nach einem Widerruf werden diese personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gelöscht. Eine Abmeldung vom Erhalt des Newsletters deutet der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. automatisch als Widerruf.


7. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.


8. Rechte der betroffenen Person

a) Recht auf Bestätigung

Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an eine*n Mitarbeiter*in des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

b) Recht auf Auskunft

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner/ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

o die Verarbeitungszwecke
o die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
o die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
o falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
o das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
o das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
o wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
o das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

c) Recht auf Berichtigung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an eine*n Mitarbeiter*in des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
o Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
o Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
o Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
o Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
o Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
o Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die beim Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an eine*n Mitarbeiter*in des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der/Die Mitarbeiter*in der Geschäftsstelle des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. öffentlich gemacht und ist der VBRG e.V. als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der/Die Mitarbeiter*in des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

o Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
o Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
o Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
o Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die beim Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an eine*n Mitarbeiter*in des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der/Die Mitarbeiter*in der Geschäftsstelle des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.


f) Recht auf Datenübertragbarkeit

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an eine*n Mitarbeiter*in der Geschäftsstelle Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. wenden.


g) Recht auf Widerspruch

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeitet der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jede*n Mitarbeiter*in der Geschäftsstelle des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.


h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.


i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an eine*n Mitarbeiter*in des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.


9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.. als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Publikationen oder Leistungen. Unterliegt der VBRG e.V. einer rechtlichen Verpflichtung, durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein*e Besucher*in der Geschäftsstelle des VBRG e.V. verletzt werden würde und daraufhin sein/ihr Name, Alter, Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses des VBRG e.V. oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).


10. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.


11. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.


12. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Verein mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an eine*n unsere*r Mitarbeiter*innen wenden. Diese*r klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.


13. Onlineauftritte in sozialen Mediennetzwerken

Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kundinnen und Kunden, Interessentinnen und Interessenten sowie Nutzerinnen und Nutzern zu kommunizieren und sie dort über unsere Arbeit und Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Betreiber.
Soweit nicht anders im Rahmen unserer Datenschutzerklärung angegeben, verarbeiten wir die Daten der Nutzer*innen sofern diese mit uns innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf unseren Onlinepräsenzen verfassen oder uns Nachrichten zusenden.


14. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusster Verein verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD (Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH), die Datenschutz-Audit durchführt, in Kooperation mit der Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erstellt.